Besteuerung von Lebensversicherungen: Auswirkungen auf bestehende Verträge möglich

Bekanntlich sollen künftig die Erträge aus Kapital-Lebensversicherungen besteuert werden. Laut dem vorgesehenen Gesetz werden davon alle ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Verträge betroffen sein. Für bereits laufende oder noch bis Ende 2004 abgeschlossene Kapitallebens-Versicherungen gilt dagegen die bisherige Steuerfreiheit bei Auszahlung. Grundsätzlich bleiben also noch mehr als 6 Monate, sich diesen Vorteil zu sichern.

Doch auch bestehende und noch in diesem Jahr abgeschlossene Verträge können von den Steuerplänen – zumindest partiell – erfasst werden, wie die Europa Direktversicherung berichtet. Bei einer Erhöhung der Versicherungssumme bestehender Verträge nach dem 31.12.2004 unterliegt der angepasste Anteil der ab 2005 geltenden Besteuerung, weil die Erhöhung grundsätzlich als eigener Vertrag geführt wird. Hier ist es also mehr als empfehlenswert, eventuell erst für einen späteren Zeitpunkt geplante Erhöhungen der Versicherungssumme noch in das Jahr 2004 vorzuziehen. Selbst wenn dadurch für den Versicherten früher als vorgesehen eine Prämienerhöhung anfällt, wird diese durch die spätere Steuerersparnis mehr als ausgeglichen.

Soweit heute erkennbar, bleibt eine spätere Erhöhung der Versicherungssumme dann steuerbefreit, wenn die Anhebung nicht „spontan“ erfolgt, sondern in Ausübung einer vertraglich zugesicherten Nachversicherungsgarantie – zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes.

Ebenso spricht alles dafür, dass die Steuervorteile für jene späteren Erhöhungen erhalten bleiben, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dynamik vorgenommen werden. Soweit in bestehenden Verträgen Dynamik vereinbart wurde, sollte daher darauf geachtet werden, dass sie nicht verfällt. Wird noch in 2004 ein neuer Vertrag abgeschlossen, sollte darin die Dynamik eingeschlossen werden.

Selbst etliche Risiko-Lebensversicherungen sind von den neuen Steuerregelungen betroffen, da diese häufig ein Umtauschrecht enthalten, nach dem der Versicherte sie innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsabschluss in eine Kapital-Lebensversicherung umwandeln kann – und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Nimmt man dieses Umtauschrecht erst nach dem Jahreswechsel 2004/2005 wahr, tappt man auch hier in die „Steuerfalle“. Hier gilt also auch, noch vor dem 1. Januar 2005 aktiv zu werden und ein eventuell bestehendes Umtauschrecht in Anspruch zu nehmen.

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