Handel mit Wertpapieren wird vereinfacht

Der EU-Ministerrat hat eine neue Richtlinie für den Bereich der Wertpapierdienstleistungen verabschiedet, die den Wertpapierhandel in der EU vereinfacht.

Unter anderem sieht die sog. Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie vor, dass die Wertpapierhäuser einen „europäischen Pass“ erhalten, der es ihnen gestattet, in der gesamten EU auf der Grundlage ihrer Zulassung im Herkunftsland tätig zu sein. Auf diese Weise können Wertpapierhäuser Kundenaufträge auch außerhalb der geregelten Börsen abwickeln, was bislang in einigen Mitgliedstaaten nicht möglich war. Außerdem soll die Richtlinie gewährleisten, dass Anleger bei der Inanspruchnahme von Wertpapierhäusern ein hohes Maß an Schutz genießen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat das jeweilige Wertpapierhaus seinen Sitz hat.

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein verspricht sich von der neuen Richtlinie einen starken Impuls für die gesamte europäische Wirtschaft: „Die Einigung auf diese Maßnahme wird letztendlich allen Mitgliedstaaten zu Gute kommen, denn angesehene Wertpapierhäuser können nun ohne großen Aufwand in der gesamten EU tätig sein und unehrenhaften Finanzakteuren wird das Leben stärker erschwert werden. Letztendlich werden die Kosten für die Kapitalaufnahme gesenkt werden und höhere Anlagen werden dort hinfliesen, wo sie am meisten gebraucht und am besten bedient werden. Damit wird schließlich die gesamte europäische Wirtschaft enorm angeheizt werden.“

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