Gelbe Engel und graue Eminenzen

Schutzbrief „light“ und „plus“

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Die obengenannten Leistungen lassen sich aufstocken oder heruntersetzen. Die „light“-Version findet sich in den Schutzbrief-Bedingungen von 1987 wieder. Hier stehen die Leistungen am Fahrzeug – Unfallhilfe und Pannendienst – im Vordergrund. Ein ärztlich verordneter Krankenrücktransport ist gewährleistet. Allerdings kann eine Selbstbeteiligung fällig werden.

Kosten für Bahnfahrten, Mietwagen etc. erstatten die günstigeren Schutzbriefversionen zu einem geringeren Teil. Üblicherweise nicht enthalten sind Hilfen bei Reiseabbruch, Vermittlung von Ärzten oder Medikamenten, in Todesfällen, bei Verlust von Reisedokumenten und Rückrufaktionen.

Der abgespeckte Schutzbrief ist natürlich günstiger als die „Normalfassung“. Mitglieder des ADAC können diese Leistungen größtenteils auch ohne extra Schutzbrief in Anspruch nehmen. Allerdings hilft der ADAC nur in Deutschland, es sei denn, man hat die „plus-Mitgliedschaft“ gewählt. Die meisten anderen „Schutzbriefe light“ gelten dagegen im gesamten Europa, oft auch in den nicht-europäischen Mittelmeerländern.

Die Versicherungsbedingungen auf dem 1996er Standard sind quasi die Luxusausgabe eines Schutzbriefes. Zusätzlich zu den obengenannten Standardleistungen werden einige nicht auf das Auto bezogene Leistungen angeboten. Eine Auslands-Krankenversicherung, Hilfe bei verlorengegangenen Schlüsseln und die Kosten für medizinische Hilfsgeräte oder Ersatzbrillen sind Teil der Schutzbriefleistungen.

In Notfällen kümmert sich jemand um zu Hause gebliebene Kinder; ein Haushüter kann vermittelt werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf Reisen streckt die Versicherung Anwaltskosten vor und bezahlt fällige Kautionen. Pauschalen für Rückreisen, Mietwagen und Hotel fallen höher aus. Diese Art von Schutzbriefen gilt üblicherweise weltweit.

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