Gelbe Engel und graue Eminenzen

Einen Platten auf der Autobahn? Unfall im Urlaub? Schnelle Hilfe in solchen Fällen versprechen Kfz-Schutzbriefe. Neben dem ADAC und anderen Automobilclubs gibt es eine Reihe weiterer Anbieter. Ein Blick auf die Preise kann sich lohnen.

Standardleistungen am Fahrzeug

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Generell können die Leistungen einzelner Auto-Schutzbriefe in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden: Die Aussteller haben allgemeine Versicherungsbedingungen in den Jahren 1987, 1993 und 1996 aufgestellt. Dabei gilt: je jünger das Datum, desto umfassender der Schutz und umso höher die jährlichen Kosten. Obwohl die Bedingungen der einzelnen Anbieter sich so grob in drei Standards einteilen lassen, können Unterschiede im Einzelfall durchaus möglich sein. Alle angegebenen Pauschalen gelten für die Mehrheit der Schutzbriefe – es kann bei einzelnen Produkten zu nicht unerheblichen Abweichungen kommen. Deshalb sollte jeder vor Abschluss eines Schutzbriefes das Kleingedruckte lesen.

Die meisten Schutzbriefe basieren auf den „93er Bedingungen“. Für den Ernstfall wird eine Pannen- und Unfallhilfe angeboten, was in etwa einer ADACplus-Mitgliedschaft entspricht. Trotz Schutzbrief sind aber nicht alle Leistungen der gelben Engel oder vergleichbarer Dienste gänzlich gratis. Erstattet werden Kosten für eine Pannenhilfe vor Ort zwischen 100 und 120 Euro. Abschleppen wird häufig mit der Pannenhilfe verrechnet.

Bei Erstattungskosten zwischen 150 und 200 Euro kann eine Selbstbeteiligung fällig werden. Einige Schutzbriefaussteller bieten kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst nur, wenn sich das Unglück weiter als 50 oder 75 km von zu Hause ereignete. Bergungskosten bei Fahrzeugen, die von der Straße abgekommen sind, erstattet ein Schutzbrief normalerweise voll.

Die Versandkosten von Ersatzteilen ins Ausland sind normalerweise vom Schutzbrief abgedeckt – die Ersatzteile selbst hingegen nicht. Muss das Fahrzeug verschrottet werden, zahlt der Schutzbrief die Auslagen dafür. Gleiches gilt, wenn das Auto vor Ort nicht innerhalb von drei Tagen repariert werden kann und in eine andere Werkstatt muss. Bei einem folgenden Grenzübertritt werden die Zollgebühren übernommen.

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