Medikamentenzuzahlung: Berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze

Seit Anfang des Jahres haben alle Zuzahlungsbefreiungen der gesetzlichen Krankenkasse ihre Gültigkeit verloren. Alle volljährigen Patienten müssen zehn Prozent der verschreibungspflichtigen Medikamente selbst bezahlen.

Dabei zahlen sie mindestens fünf und höchstens zehn Euro dazu. Außerdem müssen sich die Versicherten an Heilbehandlungen beteiligen und Praxisgebühren entrichten. Erst nach Erreichen der so genannten Belastungsgrenze, können sich die Versicherten von der Zuzahlung befreien lassen.

Die Belastungsgrenze liegt bei Gesunden bei zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens und bei chronisch Kranken bei einem Prozent. Mehr Informationen zur Gesundheitsreform finden Sie beim forium Reform-Kompass.

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie ihre Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie das auf der Internetseite der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände ausrechnen lassen. Wenn die Grenze erreicht ist, können Sie mit Hilfe eines Musterbriefes die Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.