Wer seiner
Wer sich beispielsweise erst nach einigen Wochen bequemt, diese Liste einzureichen, darf sich nicht wundern, wenn die sich weigert, den entstandenen Schaden zu ersetzen. In einem konkreten Fall ging die Stehlgutliste zu einem Raubschaden, bei dem Gegenstände im Wert von ca. 35.000 Euro entwendet worden sein sollen, erst 5 Wochen nach dem behaupteten Versicherungsfall bei der Polizei ein. Damit war eine versicherungsvertragliche Obliegenheit verletzt und die Versicherung von der Leistung befreit (OLG Köln, AZ: 9 U 87/02).