Leasing: Die Finanzierungs-Alternative

Diese Fragen sollten Sie sich merken

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  1. Service-Leasing: Was beinhaltet „Wartung u. Reparatur“?
    Die Leistungen, die im Service „Wartung und Reparatur“ eingeschlossen sind, variieren zwischen den einzelnen Anbietern. Standard sind die folgenden Dienste:

    • Inspektionen
    • Ölwechsel
    • Verschleißreparaturen, i.d.R. auch verschleißbedingte Motorschäden
    • TÜV- und AU-Gebühren

  2. Kann das Fahrzeug am Ende der Laufzeit übernommen werden?
    Am Ende der Laufzeit muss das Fahrzeug im vereinbarten Zustand (Restwert / Kilometerstand) zurückgegeben werden – es sei denn, Leasinggeber und -nehmer haben im Vertrag ausdrücklich eine Kaufoption vereinbart.

    Vorsicht bei Verträgen mit Andienungsrecht: Hier hat der Leasinggeber das Recht, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert-Preis zu verkaufen. Dieser Preis gilt auch, wenn der Wiederbeschaffungswert des Wagens unter dem festgelegten Preis liegt. Der Leasingnehmer muss das Fahrzeug also gegebenenfalls unter Wert kaufen, wenn der Leasinggeber dies wünscht. Umgekehrt hat der Leasingnehmer aber nicht das Recht, das Fahrzeug zu erwerben, wenn der Leasinggeber nicht zustimmt.

  3. Wie ist das Fahrzeug versichert?
    Der Leasingnehmer ist Fahrzeughalter, die Zulassung erfolgt auf seinen Namen. Als Halter hat der Leasingnehmer die erforderlichen Fahrzeugversicherungen nachzuweisen, die Wahl des Versicherers ist frei. Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung muss für Leasingfahrzeuge eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Einige Leasinggeber bieten Verträge an, in denen die Versicherungen bereits enthalten sind. Diese Variante ist die unkompliziert, aber nicht für jeden preiswert.

    Leasingnehmer, die in einer hohen Schadenfreiheitsklasse fahren oder einer bestimmten Tarifgruppe angehören (z.B. Beamte), kommen bei einer separat abgeschlossenen Versicherung vermutlich günstiger weg. Dazu kommt, dass die Versicherung beim Leasinggeber auf die Monatsrate angerechnet wird. Für monatliche Zahlung verlangen Versicherungen aber einen Aufschlag.

    Viele Leasinggeber bieten zusätzlich eine sogenannte GAP-Versicherung an. Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens schließt diese Police die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kasko erstattet, und dem Neuwert des Fahrzeugs, den der Leasinggeber zurückverlangt. Bei einigen Leasinggebern ist dieser Unterdeckungsschutz kostenlos.

  4. Welche Laufzeit haben Leasingverträge?
    Üblich sind Laufzeiten zwischen 12 und 54 Monaten, bei einigen Leasinggebern sind die Wahlmöglichkeiten aber stärker beschränkt. Je kürzer die Laufzeit ist, desto höher liegt die Rate.

  5. Darf man ein Leasingfahrzeug verleihen oder im Ausland fahren?
    Die Verantwortung für das Fahrzeug liegt beim Leasingnehmer. Dieser ist zwar nicht Eigentümer, aber Halter des Fahrzeugs. Sofern die (separat abgeschlossene)Versicherung dies nicht verbietet, dürfen auch andere Personen das Fahrzeug nutzen. Auch Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich erlaubt, solange nichts anderes vereinbart ist.

  6. Wofür leistete man die Sonderzahlung?
    Durch eine Sonderzahlung am Anfang des Vertrages lassen sich die monatlichen Leasingraten senken. Einige Leasinggeber schreiben eine bestimmte Mindesthöhe der Zahlung vor, bei den meisten besteht aber Wahlmöglichkeit, ob und wie viel bezahlt wird.

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