Leasing: Die Finanzierungs-Alternative

Vertragsarten

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Beim Kfz-Leasing kommen vor allem Teilamortisationsverträge (auch „non full pay out-Leasing“ genannt) zum Einsatz. Teilamortisation heißt, dass die Leasinggesellschaft während der Mietzeit ihre Kosten nur teilweise wieder hereinholt. Um die Aufwendungen vollständig abzudecken, muss das Fahrzeug am Ende weiterverwertet – also verkauft oder vermietet – werden. Die Leasinggesellschaft muss natürlich sicherstellen, dass das Fahrzeug am Ende der Laufzeit überhaupt noch etwas wert ist. In der Regel erfolgt diese Absicherung über eine Kilometerbegrenzung, daneben gibt es aber auch sogenannte Restwertverträge.

Hier wird im Voraus ein bestimmter Restwert berechnet, der am Ende der Laufzeit mit dem Verkauf des Fahrzeugs erreicht werden soll. Der Leasingnehmer geht hier ein hohes Risiko ein, denn wenn der Wagen bei der Rückgabe weniger wert ist als kalkuliert, muss er den Differenzbetrag bezahlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Wiederverkaufswert des Wagens auch von der allgemeinen Marktlage beeinflusst wird, auf die der Leasingnehmer naturgemäß keinen Einfluss hat. Ist der tatsächliche Restwert höher als vereinbart, profitiert der Kunde nur zu 75 Prozent vom Gewinn. Das restliche Viertel streicht die Leasinggesellschaft ein, es sei denn, man entscheidet sich für einen Anschlussvertrag.

Sofern man ungefähr abschätzen kann, wie viele Kilometer das geleaste Fahrzeug zurücklegen wird, ist der Kilometervertrag die bessere Variante. Dabei wird eine bestimmte Laufleistung festgelegt, auf der dann die Schlussabrechnung basiert. Wer die Kilometerzahl überschreitet, zahlt bei der Fahrzeugrückgabe drauf, und zwar einen festgelegten Betrag pro Kilometer. Fährt man weniger, gibt es Geld zurück. Natürlich muss man auch bei der Kilometerabrechnung darauf achten, das Auto „frei von Schäden und Mängeln“ zurückzugeben, und zwar in einem „dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand“. Größere Kratzer oder irreparable Beulen beeinträchtigen den Restwert natürlich erheblich, der Kunde muss nachzahlen.

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