EU-Urteil: DocMorris darf in Deutschland weitermachen

Die Versandapotheke DocMorris hat am Donnerstag, den 11. Dezember 2003, vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Streit mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) Recht bekommen. Der europaweite Versandhandel mit Arzneimitteln aus durch das niederländische Unternehmen DocMorris sei in allen Ländern der EU grundsätzlich rechtmäßig.

Die Warenverkehrsfreiheit stehe über einem Verbot des grenzüberschreitenden Versands von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Der EuGH sieht daher das Versandverbot für Arzneimittel, für die keine ärztliche Verschreibung vorgeschrieben ist, als nicht gerechtfertigt an.

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln lässt der EuGH den Mitgliedsstaaten allerdings die Wahlfreiheit, den Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zuzulassen. Die Bundesregierung hat sich mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits im Herbst 2003 grundsätzlich für den Medikamentenversandhandel entschieden.

„Die Verbraucher, aber auch Krankenkassen

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