Riester-Rente jetzt für 2003 sichern

Wer bis zum 31. Dezember 2003 eine Riester-Rente abschließt und den Mindesteigenbetrag für dieses Jahr noch einzahlt, sichert sich die staatliche Förderung für das ganze Jahr. Riester-Verträge können sowohl bei Versicherungen als auch bei verschiedenen Fondsgesellschaften sowie Banken und Sparkassen abgeschlossen werden.

Vom Staat erhält jeder eine Zulage von 38 Euro pro Vertrag, zusätzlich 49 Euro für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Ergänzend ist ein steuerlicher Sonderausgabenabzug von bis zu 525 Euro möglich. Unter dem Strich ergeben sich zum Teil sehr hohe Förderquoten. Wichtig: Die Rente unterliegt in der Auszahlungsphase voll der Steuerpflicht.

Wurde der Eigenbeitrag einbezahlt, muss man nach dem Ablauf des Sparjahres im darauffolgenden Jahr den sogenannten Zulagenantrag ausfüllen und zurück an den Anbieter des Riester-Produkts schicken. Jetzt muss man nur noch die neue „Anlage AV“ zur Einkommensteuererklärung für 2003 beim Finanzamt mit einer Kopie des ausgefüllten Zulagenantrags mit einreichen.

Sobald der Versicherte den Zulagenantrag ausgefüllt zurück gesendet hat, gibt der Riester-Anbieter den Antrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgeverträge (ZFA) weiter. Zusätzlich gibt es eine Bescheinigung über die Höhe der eingezahlten Eigenbeiträge für das Finanzamt. Die ZFA überweist die Zulage auf den Altersvorsorgevertrag und das Finanzamt prüft, ob die steuerliche Förderung günstiger ist. Falls ja, wird der zusätzliche Steuervorteil zusammen mit dem Lohnsteuerjahresausgleich erstattet.

Weitere Informationen zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge finden Sie auf unseren Seiten unter dem Punkt „Altersvorsorge

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