Hände weg von des Nachbars Obstbaum

Steht ein Obstbaum oder Strauch an der Grenze zum Nachbargrundstück, kommt es immer wieder zu Streit um die Früchte. Doch das Bürgerliche Gesetzbuch hat das Schicksal der Äpfel und Kirschen hier genau geregelt. Solange die Früchte am Baum hängen, gehören Sie dem Eigentümer des Baumes, auch wenn die vollen Äste noch so
verlockend in den anderen Garten hineinragen.

„Nur die Früchte, die aus freien Stücken auf des Nachbars Grundstück fallen, gehören diesem, daran gibt´s nichts zu rütteln“, betont Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse. Verboten ist dem Nachbar auch, durch Schütteln dem Fall der Früchte nach zu helfen. Andernfalls kann der Besitzer die Herausgabe einfordern. „Schüttelt allerdings der Baumbesitzer selbst und das Obst fällt in den anderen Garten, so hat er Pech gehabt“, erläutert Dehm. Der Baumbesitzer darf ebenfalls nicht ohne Erlaubnis auf das Grundstück des anderen, um dort zu ernten.

Doch nicht immer ist das Fallobst für den Nachbarn ein Segen. So kann es auch vorkommen, dass Früchte in solchen Massen auf des Nachbars Grundstück fallen, dass dieser sich dadurch belästigt fühlt. Hier entschied das Amtsgericht Backnang, dass der Baumbesitzer für die Kosten der Beseitigung des Obstes durch eine Gärtnereifirma auf des Nachbars Grundstück aufkommen muss. Der Betroffene konnte in seinem Garten keinen Schritt mehr tun, ohne auf tonnenweise Fallobst und die darin hockenden Wespen zu treten.

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