DKG, KBV und Spitzenverbände einig: Neuer Vertrag zum ambulanten Operieren ab 2004

Pressemitteilung der AOK 
 
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich auf einen neuen Vertrag zum ambulanten Operieren verständigt. Dieser wird am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Ein zunächst befürchteter vertragsloser Zustand nach dem 31. Dezember 2003 tritt damit nicht ein.
Novum des Vertrags ist die Einführung von Fallpauschalen. Diese arbeiten mit den Schlüsseln, die auch im Krankenhaus gelten: der International Classification of Diseases (ICD) und der Operationenschlüssel (OPS). „Damit sorgen wir für Transparenz. Leistungen und ihre Preise werden vergleichbar. Die Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor haben wir ein großes Stück weitergebracht“, erläuterte der Erste Vorsitzende der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, das gemeinsame Werk.
„Alle Maßnahmen sind qualitätsgesichert, ineffiziente Dokumentationen werden durch kompaktere Fragebögen ersetzt.“ Darauf wies Jörg Robbers, Hauptgeschäftsführer der DKG, mit Blick auf die ebenfalls neue Vereinbarung zur Qualitätssicherung hin. Bislang hatten die Ärzte zu jedem Eingriff umfangreiche Dokumentationen erstellen müssen, nun gelte dies nur noch für ausgewählte Leistungen auf modifizierten Bögen.
„Jede Minute, die wir nicht in Bürokratie stecken müssen, steht für die Patienten zur Verfügung“, fasste Robbers die DKG-Position zusammen.Dr. Werner Gerdelmann, Mitglied des Vorstandes der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, erwartet, dass die Vereinbarung mehr Bewegung in den Wettbewerb um das ambulante Operieren bringt.
„Wir hoffen, dass auch im Krankenhaus künftig mehr ambulant operiert wird und eine Leistungsverlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich einsetzt“, so Gerdelmann. Der Vertrag fördere durch eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung eine patientenfreundliche Versorgung, sagte Dr. Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOKBundesverbandes über die Vereinbarung. „Die Versicherten werden künftig mehr Wahlmöglichkeiten haben, ob sie sich in der Praxis oder im Krankenhaus ambulant operieren lassen wollen.“
Der Katalog zum ambulanten Operieren listet mehrere hundert Eingriffe auf, die weitgehend risikolos ambulant erbracht werden können. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei fehlender Sicherstellung der pflegerischen Nachbetreuung in der häuslichen Umgebung, beim. Auftreten von Begleiterkrankungen oder postoperativen Risiken, sollte bei diesen Eingriffen eine stationäre Behandlung folgen.
Im Sommer 2002 hatte die KBV den seit 1994 laufenden Vertrag zum ambulanten Operieren im Krankenhaus zum Ende 2003 gekündigt. Nach mehr als einjährigen Verhandlungen entstand der neue Vertragstext. Zum 30. Juni 2004 sollen veränderte Abrechnungspositionen vereinbart werden, ab dem 1. Januar 2005 sollen diese ICD- und OPS-orientierten Fallpauschalen dann Abrechnungsgrundlage sein.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.