Pressemitteilung der
Die Tarifgemeinschaft der weist die Warnstreik-Aktionen der Gewerkschaft ver.di gegen das Tarifangebot der -Tarifgemeinschaft zurück.
Dr. Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des -Bundesverbandes und Verhandlungsführer der -Arbeitgeber erklärte: „Die ver.di-Warnstreiks vor den s richten sich an die falsche Adresse. ver.di müsste eigentlich gegen den Gesetzgeber protestieren, der den gesetzlichen im erst kürzlich vom Bundesrat abgesegneten 12. SGB V-Ãnderungsgesetz rückwirkend zum 01.01.2003 für das ganze Jahr 2003 jeden Anstieg der Verwaltungskosten verboten hat. Und eigentlich müssten die ver.di-Mitglieder unter den -Angestellten auch vor den ver.di-Geschäftsstellen protestieren. Denn ver.di hat nur Ausnahmen von der Nullrunde für Krankenhäuser durchgesetzt. Dort haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, Tariferhöhungen als Kostensteigerungen an die Kassen weiter zu geben.“
Hoberg machte deutlich, dass es ohne deutliche Konjunkturbelebung – und damit verbunden eine bessere Einnahmenentwicklung – für die -Arbeitgeber keinen Handlungsspielraum für nennenswerte Tariflohnsteigerungen gebe. Er appellierte an die Beschäftigten, sich die schwierige wirtschaftliche Situation der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland vor Augen zu führen.
Trotz beachtlicher Leistungen der -Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in schwierigen Zeiten könne es für 2003 faktisch nur eine Nullrunde geben und für 2004 höchstens einen Inflationsausgleich.