AOK gegen Privatversicherung des Krankengeldes

Pressemitteilung der AOK
 
Das Krankengeld soll weiter unter dem Dach der GKV versichert werden. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, betonte, das Krankengeld gehöre zum Kern der Sozialversicherung.
Daher bedeute die Herausnahme dieser Leistung aus dem Katalog der Krankenkassen einen tiefgreifenden Einschnitt in die Sozialleistungen des Systems. Eine Lösung durch private Versicherungen lehnt die AOK entschieden ab.
„Auch außerhalb der paritätischen Finanzierung ist eine solidarische Absicherung des Krankengeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich“, sagte Ahrens. Die Privatversicherung müsste teure Strukturen und Kompetenz aufbauen, über die die Kassen bereits verfügten.
Zudem käme es dann zu einer zusätzlichen finanziellen Last der Arbeitnehmer aufgrund der aufwendigen Verwaltungskosten, der Abschlussgebühren und der Gewinnerwartungen der privaten Versicherungsunternehmen. Bei einer risikoäquivalenten Prämienkalkulation seien die Versicherungstarife für ältere oder bereits vorerkrankte Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar.
„Sollte sich die Politik im Rahmen der Diskussion um die Senkung der Lohnnebenkosten für das Krankengeld entscheiden, dann muss es für die Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden. Das ist nur in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich“, so Ahrens.

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