Pressemitteilung der
Die hat Eckpunkte der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Thema Gesundheitsreform im Grundsatz begrüÃt.
Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des -Bundesverbandes erklärte dazu: „Der Bundeskanzler hat nachdrücklich den Willen der Bundesregierung bekundet, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern und für mehr Wettbewerb unter den Ãrzten und anderen Leistungserbringern zu sorgen. Das begrüÃt die .“
Insbesondere die Flexibilisierung des Vertragsrechts werde es möglich machen, zusammen mit innovationsfreudigen Ãrzten die medizinische Versorgung vor allem für chronisch Kranke schnell zu verbessern. Ahrens: „Diese Chance wird die für ihre Versicherten nutzen.“
Einer besonders kritischen Prüfung bedürfen nach Ansicht der die Vorschläge zur Reform des Krankengeldes: „Wenn hier die Lohnnebenkosten entlastet werden sollen, muss dies für die Arbeitnehmer möglichst sozialverträglich gestaltet werden“, sagte Ahrens.
„Eine Privatisierung des Krankengeldes lehnt die daher ab. Dann müssten nämlich die Arbeitnehmer nicht nur den bisherigen Arbeitgeber-Anteil bezahlen, sondern auch noch die Gewinne und die gut dreifach so teueren Verwaltungs- und Abschlusskosten der Privatversicherungen. Deshalb muss eine Neuregelung unbedingt innerhalb der gesetzlichen solidarisch gestaltet werden.“
Ahrens betonte, das groÃe Einnahmeproblem der gesetzlichen rühre daher, dass die Politik das Sozialsystem vor allem in den vergangenen zehn Jahren zu einem groÃen Verschiebebahnhof ausgebaut hat.
Das geschickte Rangieren von Beitragsgeldern zu Gunsten des Bundes und anderer Sozialversicherungsträger koste die gesetzlichen inzwischen bis zu sieben Milliarden Euro jährlich. Hinzu komme eine Belastung durch versicherungsfremde Leistungen in Höhe von bis zu 4 Milliarden Euro.
Daher begrüÃe die auch die Ankündigung des Kanzlers, versicherungsfremde Leistungen der Kassen auf eine breitere finanzielle Basis zu stellen. Die vom Kanzler angekündigten Kürzungen bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes sowie die Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe werde allerdings zu Einnahmenausfällen der gesetzlichen führen.
Das dämpfe die vorgesehene Senkung der Beitragssätze der Kassen. Positiv bewertete Ahrens die vom Bundeskanzler angekündigte Stärkung der Prävention. Zuzahlungen und Selbstbehalte dürften nicht lediglich finanzierenden Charakter haben, sondern sollten steuernd wirken im Sinne einer effizienteren Versorgung.