RSA-Urteil des Bundessozialgerichts / AOK: Solidarprinzip gestärkt

Pressemitteilung der AOK
 
Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) über Klagen gegen die Ausgleichsverfahren des  Risikostrukturausgleichs (RSA) stärkt das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dies erklärte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands zu einem heute vom BSG verkündeten Urteil.
Das BSG weist in dem Urteil mehrerer Klagen ab gegen die vom Bundesversicherungsamt (BVA) für die Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Ausgleichsverfahren und Berechnungen. Danach sieht die AOK

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