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01.10.2009

Wichtig für Eigentümer: Versicherungen rund ums Haus

Sicherheit fürs Inventar: Die Hausratversicherung

Wenn die Tage kürzer werden, schlagen sie wieder zu. Einbrecher machen sich besonders gerne im Schutz der Dunkelheit am Besitz anderer Leute zu schaffen. Statistisch gesehen, kommt es etwa alle zwei Minuten in Deutschland zu einem Einbruch. Den Verlust von persönlichen Unterlagen oder Erinnerungsstücken kann niemand ersetzen. Ein Trost allerdings, wenn die Hausratversicherung wenigstens den materiellen Schaden ausgleicht.

Über die Hausratversicherung sind Schäden abgedeckt an allen beweglichen Gegenständen, die zum Haus oder zur Wohnung gehören: Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte beispielsweise. Alles besonders Wertvolle wie Schmuck, Gemälde oder Antiquitäten wird mit einer vorher festgelegten Summe versichert. Das sind meist bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Wer Kunstwerke oder andere Gegenstände besitzt, die noch wertvoller sind, sollte diese mit einer separaten Versicherung absichern.

Versichert bei Einbruch, Feuer, Wasserschaden

Doch eine Hausratversicherung leistet nicht nur bei Einbruchdiebstahl. Auch Schäden durch Feuer (keine Sengschäden), Leitungswasser (auch Löschwasser nach einem Brand), Explosionen, Sturm (ab Windstärke acht), Vandalismus (in Folge eines Einbruchs) und Blitzeinschlag sind abgesichert. Auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Entsorgung und den Einbau neuer Schlösser sind über die Police mit abgedeckt. Meist braucht man jedoch eine Zusatzversicherung für Aquarien, Wasserbetten und Überspannungsschäden. Das gilt ebenso für Elementarschäden wie beispielsweise Erdbeben oder Überschwemmungen.

Wichtig: Sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel, verliert man in der Regel seinen Versicherungsschutz komplett.

Erstattet wird der Neuwert

Will man seine Habe sinnvoll absichern, muss die Versicherungssumme stimmen. Sie sollte dem Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen. Denn erstattet wird immer der gegenwärtige Neuwert des gestohlenen oder zerstörten Gegenstandes.

Hierzu kann man genau auflisten, was zur kompletten Wohnungseinrichtung gehört und aus der Summe der einzelnen Kaufpreise die Versicherungssumme ermitteln. Übersteigt der Wert der Einrichtung jedoch die Versicherungssumme, besteht die Gefahr einer Unterversicherung und der Schaden wird nur anteilig ersetzt. Ist der Hausrat beispielsweise nur zu seinem halben Wert versichert, wird auch der entstandene Schaden nach einem Einbruch nur zur Hälfte ersetzt.

Einen Abzug wegen Unterversicherung kann der Kunde vermeiden, wenn er pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 600 bis 700 Euro - je nach Versicherung - vereinbart. Der Schaden wird dann bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt.

Diese Summe sollte man aber im Einzelfall genau durchrechnen. Denn eine sehr kleine Wohnung mit großen Werten ist auf diese Weise schnell unterversichert. Und auf der anderen Seite versichert man so in einer spärlich eingerichteten Riesenwohnung seinen Besitz leicht über Wert. Da sich aus der Versicherungssumme auch die zu zahlende Prämie ergibt, zahlt man dann drauf. Hier finden Sie weitere Informationen und einen Vergleichsrechner günstiger Hausratversicherungen.

Welche Versicherung brauchen Sie, wenn Sie Ihr Wohneigentum vermieten? Lesen Sie dazu die folgende Seite.

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