Verbraucherzentrale Niedersachsen: Vorsicht bei teuren Zusatzleistungen bei Schnäppchenflügen

Ein Schnäppchenflug für 19,99 ? klingt wirklich verlockend.
Flughafengebühren, Kerosinzuschlag und Mehrwertsteuer sind schon eingerechnet und Zusatzgebühren für (Über)-Gepäck sind dem Verbraucher bekannt. Doch ist der angeworbene Preis wirklich ein solches ?Schnäppchen?? Weit gefehlt! Häufig muss der Fluggast für phantasievolle Zusatzleistungen noch einiges draufzahlen. Beispiele gefällig?

Eine Sitzplatzreservierung kostet pro Flug unter anderem bei Flybe, Germanwings und TUIfly zwischen 5 ? und 15 ?, ein Sitz mit größerer Beinfreiheit ist 22 ? oder 25 ? wert – pro Flug versteht sich! Bei einem
Hin- und Rückflug mit jeweiliger Zwischenlandung, können dann schon mal 100 ? fällig werden!

Beim ?Speed Boarding? zum Beispiel bei EasyJet gehören Sie für eine Gebühr von 5 bis 10 Euro pro Flug zu der ersten Gruppe von Passagieren, die vor den anderen an Bord gebeten werden, um sich einen tollen Sitzplatz zu ergattern! Gesteigert wird dies durch ?Speed Boarding Plus? von EasyJet; dieser umfasst dann zusätzlich einen eigenen Check-In-Bereich und kostet
9,25 ?. Gegen Zahlung von bis zu 5 ? können Sie auch als einer der ersten den Buszubringer betreten, wenn Sie mit Wizz Air fliegen!

Bei Aer Lingus können Sie sich sogar die Bestätigung der Buchung als SMS-Nachricht für nur 1 ? zusenden lassen. Dies stellt sich besonders günstig gegenüber Brussels Airlines dar, bei der bis zu 20 ? Ticketgebühren fällig werden, wenn Sie nicht mit einem E-Ticket reisen möchten. Verwirrung stiftet auch der Gewährleistungskauf für Verspätung bei Wizz Air für zusätzliche

Solche und weitere Gebühren erfordern vom Verbraucher bei der Buchung von Billigflügen besondere Aufmerksamkeit. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen überprüft aktuell die Flugangebote der einzelnen Airlines, um einen Überblick zum Preisdschungel der Zusatzleistungen zu erlangen.
Und wer sowieso schon Ärger mit einer Fluggesellschaft hatte, weil der Flug verspätet, ausgefallen oder umgebucht wurde, kann auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fluggastbefragung seine Erfahrungen schildern.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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