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04.11.2008

Mit einer Tierkrankenversicherung Hunde und Katzen gut versichern

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Der Tierbesitzer hat die Wahl zwischen einer Vollversicherung oder einer Teilversicherung, wie zum Beispiel der Operationsschutzversicherung. Letztere haftet nur für chirurgische Eingriffe unter Narkose und ist somit die günstigere Variante. Eine Vollversicherung deckt darüber hinaus auch weitere Behandlungsmaßnahmen ab. Hier können Sie OP-Versicherungen für Hunde vergleichen .

Zu den Standardleistungen einer Vollversicherung zählen Operationen sowie stationäre und ambulante Behandlungen des Tieres. Zusätzlich greift der Versicherungsschutz auch im Urlaub bei einem Aufenthalt von maximal zwei Monaten. Die meisten Versicherer bieten einen weltweiten Schutz an, es gibt aber auch Versicherungen, die nur für Schadensfälle innerhalb Europas haften.

Wer mit seinem Haustier außerhalb Europas verreisen will sollte sich deshalb für eine Versicherung mit weltweitem Schutz entscheiden. Da bei den meisten Anbietern Wartezeiten zwischen einem und drei Monaten gelten bevor der Versicherungsschutz greift, empfiehlt es sich besonders vor einer Auslandsreise, frühzeitig einen Vertrag abzuschließen.

Vorsorgemaßnahmen wie jährliche Impfungen werden dagegen nicht von allen Anbietern erstattet. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Markierung bzw. Kennzeichnung des Tieres übernimmt nicht jeder Versicherer.

Dagegen umfassen einige Versicherungen auch Leistungen, die nicht jeder Hunde- oder Katzenhalter als notwenig erachtet. So haben homöopathische Behandlungsmethoden wie sie die Allianz Versicherung anbietet, sicherlich nicht für jeden Tierbesitzer höchste Priorität.

Eine kombinierte Rechtsschutzversicherung oder Rechtsberatung bieten einige Versicherungen als zusätzlichen Service an. Falls das Tier einen Schaden verursacht, kann der Tierhalter mit einer kostenlosen Rechtsberatung oder Erstattung anfallender Gerichtskosten rechnen. In einigen Fällen kann dies sinnvoll sein, ist aber nicht dringend erforderlich und sollte deshalb bei der Wahl einer Tierkrankenversicherung nicht ausschlaggebend sein.

Empfehlenswert ist der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die bei einigen Versicherern zusätzlich zur Krankenversicherung gegen einen geringen Aufpreis abgeschlossen werden kann. In Kombination mit der Krankenversicherung ist diese oft günstiger als eine separat abgeschlossene Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Tier-Halterhaftpflicht .

Doch nicht nur die Leistung der Tierkrankenversicherung variiert je nach Anbieter, auch die maximalen Erstattungskosten sind unterschiedlich hoch. Eine volle Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung ist eher selten. In der Regel muss der Tierhalter pro Versicherungsfall einen Grundbetrag oder einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten selbst zahlen. Vor allem bei kleineren Behandlungen, die nicht viel kosten ist eine vereinbarte Selbstbeteiligung von beispielsweise 50 Euro daher meist ärgerlich. Eine prozentuale Selbstbeteiligung an den Arztkosten kann sich dagegen bei teuren Operationen schnell ungünstig für das Herrchen auswirken. Auch eine jährliche Leistungsgrenze ist bei langwierigen Krankheiten und Operationen schnell erreicht. Danach gibt es dann keine Zahlungen mehr von der Versicherung.

Wie teuer ist eine Tierkrankenversicherung? Wie berechnen sich die Prämien? Mehr dazu lesen Sie auf der nächsten Seite.

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