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24.07.2008

Mit Medikamenten reisen: Worauf Urlauber achten sollten

Wenn einer eine Reise tut, sollte er sich gut vorbereiten - das gilt vor allem für chronisch Kranke. Am besten in Absprache mit dem Arzt sollten sie bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass im Urlaub ausreichend Medikamente vorhanden sind und diese die Anreise gut überstehen.

"Insbesondere bei Flugreisen sollten Chroniker auf die Mitnahmevorschriften für Medikamente und Medizinprodukte achten", rät Dr. Christiane Roick, Ärztin im AOK-Bundesverband. So sollten sich Patienten ärztlich bescheinigen lassen, dass sie die mitgeführten Arzneien im Urlaub und an Bord des Flugzeuges benötigen.

"Chronisch Kranke sollten sich vor der Reise rechtzeitig mit ihrem Arzt besprechen und sich ausreichend Medikamente verordnen lassen", empfiehlt Roick. Dabei sollten sie Arzneien für zwei bis drei Tage als "Notfallpuffer" im Handgepäck mitnehmen. Dies gewährleistet, dass sie die Medizin auch dann einnehmen können, wenn der Koffer verloren geht oder erst später am Reiseziel eintrifft. Bei Reisen mit Zeitverschiebung sollten sich Betroffene zudem bei ihrem behandelnden Arzt erkundigen, wie sie die Einnahmezeiten und Medikamenten-Dosierungen anpassen müssen.

Notwendige Medikamente ins Handgepäck

Das Klima an Bord eines Flugzeuges - es entspricht dem in circa 2.500 Metern Höhe bei einer Luftfeuchtigkeit von nur 20 Prozent - kann die Wirkung von Medikamenten und Alkohol verstärken und bei Flügen von mehr als zwei Stunden Dauer zur Austrocknung von Schleimhäuten beziehungsweise zur Reizung der Haut führen. Insbesondere Hautallergiker und Asthmatiker sollten darum notwendige Medikamente wie etwa Asthma-Spray griffbereit im Handgepäck verstauen.

Grundsätzlich können Flugpassagiere von einem Arzt verschriebene Medikamente in einer Menge mitnehmen, die der Reisedauer angemessen ist. Für Aufenthalte bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens - zu denen fast alle europäischen Länder gehören - sollte der behandelnde Arzt jedes mitgeführte Arzneimittel in einem sogenannten Medikamenten-Pass eintragen.

Wichtig ist dabei, dass der Name, die Zusammensetzung und die Dosierung der Arzneimittel aufgeführt werden. Diabetiker müssen zudem vermerken lassen, wenn sie während des Fluges Spritzen zur Insulin-Injektion benötigen. "Patienten mit Diabetes mellitus sollten sich zudem einen international gültigen Diabetikerausweis ausstellen lassen und diesen beim Flug bei sich tragen", rät Roick. Das dafür notwendige Formular gibt es beim Arzt, in der Apotheke oder bei Selbsthilfeorganisationen wie dem Deutschen Diabetiker Bund. Da der Insulinvorrat im Frachtraum des Flugzeuges gefrieren könnte, sollten Patienten das Insulin in jedem Fall im Handgepäck transportieren.

Beglaubigte Bescheinigung für Schmerzmittel

"Starke Schmerzmittel oder andere Betäubungsmittel können Patienten in der Regel ebenfalls als persönlichen Bedarf mitnehmen", so die Ärztin weiter. Für Aufenthalte in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sollten sich Reisende allerdings eine detaillierte Bescheinigung in Deutsch und Englisch vom behandelnden Arzt besorgen. Aus dieser sollten die Einzel- und Tagesdosierungen, die Wirkstoffbezeichnung sowie die Dauer des Urlaubs hervorgehen.

Die Bescheinigung sollte von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt sein. Vor Flugreisen in ein außereuropäisches Land sollten Patienten rechtzeitig bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung erfragen, ob sie die benötigten Betäubungsmittel mitnehmen dürfen.

Flüssige oder gelartige Medikamente müssen nicht wie Pflege- und Kosmetikartikel in einem wieder verschließbaren Plastikbeutel aufbewahrt werden. Bei der Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen müssen Reisende sie jedoch dem Personal vorzeigen.

Auf medizinische Geräte hinweisen

Vor dem Sicherheitscheck sollten chronisch Kranke das Sicherheitspersonal darüber hinaus auf etwaige medizinische Geräte hinweisen. Andernfalls kann die Steuerelektronik von Herzschrittmachern, implantierten oder am Körper getragenen Insulinpumpen, mobilen Dialyseeinheiten oder anderen medizinischen Gerätschaften durch die Strahlung von Kontrollschranken oder Handkontrollgeräten erheblich gestört werden.

Zudem sollten Reisende insbesondere auf Flughäfen mit veralteten Einrichtungen zur Gepäckkontrolle darauf bestehen, dass das Gepäck per Hand kontrolliert wird, da sonst medizinische Geräte wie Blutzuckermessgeräte oder elektronische Blutdruckkontrollhilfen beschädigt werden könnten.

Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes

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