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27.05.2009

Kapital-Lebensversicherung

Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, stehen seine Angehörigen nicht selten vor dem Nichts. Viele schließen daher eine Kapital-Lebensversicherung ab. Die Erträge aus einer Kapital-Lebensversicherung waren in den letzten Jahren sehr gering. Eine Reform des Versicherungsvertragsgesetzes bringt aber mehr Transparenz und bessere Bedingungen für Kunden.

 

Schutz und Sparen im Paket

Schon ab 15 Euro im Monat ist eine Risiko-Lebensversicherung zu haben. Versicherungsvertreter verkaufen diese Policen aber eher ungern, denn hier fallen ihre Provisionen vergleichsweise gering aus. Sehr viel mehr verdienen Versicherungsgesellschaften mit so genannten Kapital-Lebensversicherungen.

Im Todesfall bietet die kapitalbildende Lebensversicherung den gleichen Schutz wie die Risiko-Lebensversicherung. Darüber hinaus ist sie aber gleichzeitig ein Sparvertrag. Das unterscheidet die Kapital-Lebensversicherung von der Risiko-Lebensversicherung, die nur dann zahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Lebt er länger, verfallen die eingezahlten Beiträge.

Die Kosten einer KLV

Die Prämien, die in eine Kapital-Lebensversicherung eingezahlt werden, werden nur zum Teil für den Versicherungsschutz verwendet. Dieser Risikoanteil ist umso höher, je älter der Versicherte ist und je länger der Vertrag läuft. Männer zahlen wegen ihrer niedrigeren Lebenserwartung mehr für ihre Lebensversicherung ein als Frauen. Mit einem weiteren Teil des Versicherungsbeitrags werden die Kosten für Personal und Geschäftsbetrieb der Versicherungsgesellschaft - die Verwaltungskosten - gedeckt. Was nach dem Abzug von Risiko- und Kostenanteil übrig bleibt, wird als Sparanteil am Kapitalmarkt, also in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien, angelegt.

Bei Ablauf oder Kündigung des Vertrags werden der Sparanteil und die darauf entfallende Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Das Geld, das in Lebensversicherung und Verwaltungskosten geflossen ist, sieht der Kunde allerdings nicht wieder. Welcher Prozentsatz des Beitrags tatsächlich angelegt wird, erfuhr der Versicherte früher nicht. Seit dem Jahr 2008 muss das Versicherungsunternehmen den Kunden darüber informieren. Ebenso müssen die Verwaltungskosten angegeben werden. Außerdem sind die Versicherer verpflichtet, Verbraucher an ihren stillen Reserven zu beteiligen.

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