Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

410 Euro:Grenze ür den sofortigen Abzug

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Arbeitsmittel sind Werbungskosten und werden als solche in der Lohnsteuererklärung eingetragen. Wenn die Kosten für ein Arbeitsmittel eine bestimmte Grenze überschreiten, kann der Steuerzahler diese Aufwendungen nicht sofort vollständig absetzen. Pro Steuerjahr beträgt die „sofortige“ Abzugsgrenze 410 Euro, exklusiv der Umsatzsteuer.

Die Dauer eines Arbeitsmittels richtet sich dabei nach der Nutzungsdauer und ist somit unterschiedlich hoch. Die Laufzeit für Arbeitsmittel und andere Güter wurde vom Staat festgelegt und kann der so genannten AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzungen) entnommen werden. Für Computer beträgt sie drei Jahre, für einen Schreibtisch muss man sogar 10 Jahre anrechnen und für ein Autotelefon sind immerhin noch fünf Jahre als Laufzeit für die Absetzung vorgesehen.

Für die Arbeitsmittel, die 2009 gekauft wurden, gilt die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Abschreibungsarten: linear oder degressiv. Für die ab 2011 gekauften Arbeitsmittel gilt nur noch die lineare Abschreibung.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie den Unterschied zwischen degressiver und linearer Abschreibung.

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