Ob für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen - Steuerzahler müssen ihre Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Welche Belege Sie für Ihre Steuererklärung 2010 benötigen erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
(dhe/tel) Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Nachweise dem jeweiligen Themengebiet zugeordnet. Den Anfang machen die Belege rund um die Werbungskosten.
Entfernungspauschale
Ein Nachweis für den Finanzbeamten ist für Autofahrer in der Regel nur notwendig, wenn die anzurechnenden Werbungskosten für diese Fahrten über 4.500 Euro im Veranlagungsjahr liegen.
a) Fahrten mit dem Auto
Ein Beispiel: Heinz W. aus Osnabrück fuhr 224 Mal im letzten Jahr von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsplatz nach Münster. Seine einfache Fahrstrecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz lag bei 67 Kilometer. Mit der Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer erreicht Heinz W. für das letzte Jahr Werbungskosten von 4.502,40 Euro. Seine Fahrtkosten liegen somit über der 4.500-Euro-Grenze. Autofahrer, wie Heinz W., die mit ihren Fahrtkosten mehr als 4.500 Euro als Werbungskosten absetzen möchten, sollten die Fahrkosten unbedingt mit Tankquittungen belegen und die Tankquittungen aufbewahren. Eine Nachfrage des Finanzbeamten ist in solchen Fällen nicht unwahrscheinlich.
b) Fahrten mit Bus und Bahn
Wenn Sie nicht mit dem Auto, sondern via Bus und Bahn fahren, können Sie nur noch den Höchstbetrag von 4.500 Euro als Werbungskosten absetzen. Die Belege, wie Rechnungen für das Monats- oder Jahresticket der Bahn, müssen Sie in der Regel nicht mit ihrer Steuererklärung abgeben. Als Nachweis sollten Sie aber die entsprechenden Unterlagen zuhause zu ihren Steuerunterlagen abheften.
Beiträge zu Berufsverbänden
Ob Zahlungen an die IG Metall oder ver.di: Für einen Gewerkschaftsbeitrag reicht dem Finanzbeamten normalerweise ein Kontoauszug oder die Lastschrift der Gewerkschaft aus.
Aufwendungen für Arbeitsmittel
Kosten für Fortbildung
Wenn Sie Kosten für Fortbildungsmaßnahmen wie Seminare oder Vorträge steuerlich geltend machen wollen, dann benötigen Sie einen Nachweis, aus dem der Preis und der Inhalt der Weiterbildung hervorgehen.
Bewerbungskosten in 2010
Wenn Sie eine Arbeitsstelle gesucht haben und Ihnen dabei Kosten entstanden sind, die weder der neue Arbeitgeber noch die Arbeitsagentur ersetzt haben, können Sie diese selbstverständlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen und in der Steuererklärung eintragen. Ob Aufwendungen für die Bewerbungsmappe, für Stellenanzeigen oder Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, das Finanzamt möchte entsprechende Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge oder Fahrscheine sehen.
Kontoführungsgebühren
Wer mehr als 16 Euro Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen will, muss dem Finanzamt einen entsprechenden Beleg, aus dem die Kosten für eine Abhebung und eine Überweisung ersichtlich sind, mit der Steuererklärung schicken. Falls Sie keine Gebühren für Ihr Gehaltskonto mehr zahlen möchten, sondern ein kostenloses Konto suchen, dann lohnt sich für Sie der Blick auf den Girokonten-Vergleich .
Steuerberatungskosten
Auch Steuerberatungskosten können Sie als Werbungskosten absetzen.
Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
Wollen Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine doppelte Haushaltsführung absetzen, dann benötigen Sie für ihre Miet-, Fahrt- und Umzugskosten die entsprechenenden Nachweise, Rechnungen und Quittungen.
Auf der nächsten Seite erfahren Sie, wie man Sonderausgaben richtig nachweist.
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| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
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