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25.02.2010

Steuererklärung 2009: Belege für das Finanzamt

Steuererklärung 2009: Belege für das Finanzamt Ob für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen - Steuerzahler müssen ihre Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Welche Belege Sie für Ihre Steuererklärung 2009 benötigen erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

 

Werbungskosten: Welche Belege möchte der Finanzbeamte sehen?

(dhe) Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Nachweise dem jeweiligen Themengebiet zugeordnet. Den Anfang machen die Belege rund um die Werbungskosten.

Entfernungspauschale

Ein Nachweis für den Finanzbeamten ist für Autofahrer in der Regel nur notwendig, wenn die anzurechnenden Werbungskosten für diese Fahrten über 4.500 Euro im Veranlagungsjahr liegen.

a) Fahrten mit dem Auto

Ein Beispiel: Heinz W. aus Osnabrück fuhr 224 Mal im letzten Jahr von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsplatz nach Münster. Seine einfache Fahrstrecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz lag bei 67 Kilometer. Mit der Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer erreicht Heinz W. für das letzte Jahr Werbungskosten von 4.502,40 Euro. Seine Fahrtkosten liegen somit über der 4.500-Euro-Grenze. Autofahrer, wie Heinz W., die mit ihren Fahrtkosten mehr als 4.500 Euro als Werbungskosten absetzen möchten, sollten die Fahrkosten unbedingt mit Tankquittungen belegen und die Tankquittungen aufbewahren. Eine Nachfrage des Finanzbeamten ist in solchen Fällen nicht unwahrscheinlich.

b) Fahrten mit Bus und Bahn

Wenn Sie nicht mit dem Auto, sondern via Bus und Bahn fahren, können Sie nur noch den Höchstbetrag von 4.500 Euro als Werbungskosten absetzen. Die Belege, wie Rechnungen für das Monats- oder Jahresticket der Bahn, müssen Sie in der Regel nicht mit ihrer Steuererklärung abgeben. Als Nachweis sollten Sie aber die entsprechenden Unterlagen zuhause zu ihren Steuerunterlagen abheften.

Beiträge zu Berufsverbänden

Ob Zahlungen an die IG Metall oder ver.di: Für einen Gewerkschaftsbeitrag reicht dem Finanzbeamten normalerweise ein Kontoauszug oder die Lastschrift der Gewerkschaft aus.

Aufwendungen für Arbeitsmittel

Möchten Sie Arbeitsmittel steuerlich absetzen, dann müssen Sie deren Kauf auch durch entsprechende Rechnungen, auf dem das Kaufdatum erkennbar ist, belegen. Das Finanzamt verlangt fast immer einen solchen Kaufnachweis. Tipp: Sammeln Sie während des gesamten Jahres die Rechnungen in einem gesonderten Briefumschlag. Vertiefende Informationen rund um die Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln bietet der Text: Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen.

Kosten für Fortbildung

Wenn Sie Kosten für Fortbildungsmaßnahmen wie Seminare oder Vorträge steuerlich geltend machen wollen, dann benötigen Sie einen Nachweis, aus dem der Preis und der Inhalt der Weiterbildung hervorgehen.

Bewerbungskosten in 2009

Wenn Sie eine Arbeitsstelle gesucht haben und Ihnen dabei Kosten entstanden sind, die weder der neue Arbeitgeber noch die Arbeitsagentur ersetzt haben, können Sie diese selbstverständlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen und in der Anlage N der Steuererklärung eintragen. Ob Aufwendungen für die Bewerbungsmappe, für Stellenanzeigen oder Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, das Finanzamt möchte entsprechende Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge oder Fahrscheine sehen.

Kontoführungsgebühren

Wer mehr als 16 Euro Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen will, muss dem Finanzamt einen entsprechenden Beleg, aus dem die Kosten für eine Abhebung und eine Überweisung ersichtlich sind, mit der Steuererklärung schicken. Falls Sie keine Gebühren für Ihr Gehaltskonto mehr zahlen möchten, sondern ein kostenloses Konto suchen, dann lohnt sich für Sie der Blick auf den Girokonten-Vergleich .

Steuerberatungskosten

Auch Steuerberatungskosten können Sie als Werbungskosten absetzen.

Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Wollen Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine doppelte Haushaltsführung absetzen, dann benötigen Sie für ihre Miet-, Fahrt- und Umzugskosten die entsprechenenden Nachweise, Rechnungen und Quittungen.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie, wie man Sonderausgaben richtig nachweist.

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