Bau- und Gebäudeversicherungen

Öltank-Haftpflichtversicherung: Wenn der Tank leckt

[!–T–]

Durch ausgelaufenes Öl, das schlimmstenfalls bis ins Grundwasser vordringt, kann schnell ein immenser Schaden entstehen. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Besitzer eines defekten Öltanks unbegrenzt für die Schäden und die damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen aufkommen muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob er persönlich dazu beigetragen hat, dass Öl ausläuft oder nicht.

Kleinere Öltanks sind oft im Rahmen einer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.
Ob eine Öltank-, bzw. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll ist, sollte man von verschiedenen Faktoren abhängig machen:

  • befindet sich der Öltank in einem separaten Raum oder ist er in die Erde eingelassen?
  • wird er regelmäßig kontrolliert?
  • kann auslaufendes Öl in das Erdreich, in Gewässer oder Wasserschutzgebiet eindringen?

Liegt der Tank in einem nach unten versiegelten Kellerraum oder wohnt man weder in der Nähe eines Gewässers noch eines Wasserschutzgebietes, ist eine Öltankversicherung nicht zu empfehlen.

Die Prämien für eine solche Versicherung schwanken erheblich. Unterschiede von bis zu 100 Prozent sind keine Ausnahme.

Die Versicherungssumme sollte mindestens eine Million Euro betragen. Notwendige Sanierungsmaßnahmen im Fall einer Verunreinigung können extrem teuer werden. Wenn man das Risiko einer Gewässer- oder Bodenverunreinigung nahezu ausschließen kann, ist eine solche Versicherung jedoch nur eine unnötige Zusatzbelastung.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.