Bau- und Gebäudeversicherungen

Haftung des Bauherrn[!–T–]

Ein Nachbar interessiert sich sonntags für den Fortschritt auf Ihrer Baustelle. Dabei fällt er in das gerade ausgehobene, nicht abgedeckte Kellergewölbe und bricht sich ein Bein.

Dann gilt für den Hausbauer, sofern er nicht den Bauunternehmer allein verantwortlich machen kann, Folgendes:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (§ 823 BGB)."

Ein Bauherr handelt fahrlässig, wenn er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Die Sorgfaltspflicht untergliedert sich auf folgenden Gebieten. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann vorliegen, wenn jemandem etwas auf oder vor der Baustelle zustößt. Dies gilt oft auch für Personen, die sich unberechtigt dort aufhalten, zum Beispiel spielende Kinder. Ein "Betreten verboten – Eltern haften für ihre Kinder" – Schild reicht nicht aus.

War ein Bauherr längere Zeit nicht auf seiner Baustelle, verstößt er generell gegen die Überwachungspflicht. Übersieht er dadurch eine Gefahrenquelle, haftet er für eventuelle Schäden.

Bauherren-Haftpflichtversicherung: Baubeginn bis Abnahme
Wenn eine nicht kompetente Firma oder Person Facharbeiten ausführt und daraus ein Schaden entsteht, haftet der Bauherr. Grundlage ist das so genannte Auswahlverschulden.
Sollte es zu einem Prozess kommen, zahlt die Bauherren-Haftpflichtversicherung Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten. Besteht ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz, zahlt die Versicherung.

Ausgenommen von der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind jedoch alle Schäden, die dem Versicherten selbst oder seiner Familie entstehen. Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet die Versicherung ebenfalls nicht.

Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung gilt üblicherweise von Baubeginn bis zur Abnahme. Für unbebaute Grundstücke gibt es separate Haftpflichtversicherungen. Die Kosten variieren von Versicherung zu Versicherung. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erklärt, ein üblicher Beitrag sei ein Promille der Bausumme. Ein Vergleich lohnt sich dennoch.

Bis zu einer Höhe von 25.000 Euro ist man in der Regel noch über eine Privat-Haftpflicht versichert. Diese greift jedoch nur bei kleineren Bauvorhaben, einem Anbau zum Beispiel. Die Versicherungssumme sollte jedoch so hoch wie möglich angesetzt werden. Sonst haftet man mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen – schlimmstenfalls über Jahre hinweg. Dem Traum vom eigenen Heim kann so ein böses Erwachen folgen.

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