Optimale Förderung für Ehepartner
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Bei einem Familieneinkommen von brutto 40.000 Euro muss ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern im Jahr 2006 insgesamt 1200 Euro in seine private Rente investieren. Der Staat übernimmt davon pro Ehepartner 114 Euro sowie insgesamt 276 Euro Kinderzulage. Zusammen macht das 504 Euro.
Die restlichen 696 Euro müssen selbst beigesteuert werden, damit die volle Förderung auch ausbezahlt wird. Fällt der Eigenbeitrag geringer aus, wird auch die Förderung entsprechend gekürzt. Sind die eigenen Einzahlungen in den Riester-Vertrag höher, hat das auf die Förderung keine Auswirkung.
Drei Prozent von 40.000 Euro: | 1.200 Euro |
Abzüglich Grundzulage für beide Ehepartner | – 228 Euro |
Abzüglich Kinderzulage für zwei Kinder | – 276 Euro |
Zu zahlender Mindesteigenbeitrag | = 696 Euro |
Da die Kinderzulage in der Regel der Mutter zugesprochen wird, spart sie in unserem Beispiel jährlich 390 Euro nur über die Grund- und Kinderzulagen an. Der Ehemann zahlt in seinen Vertrag den notwendigen Eigenbeitrag (696 Euro) und erhält zusätzlich die Grundzulage von 114 Euro.
Für einen nicht berufstätigen Ehepartner sollte daher immer ein eigener Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Nur so wird diesem auch die Grundzulage gewährt. Durch die „Ehepartnerförderung“ kann sich die Förderquote für den Ehepartner auf hundert Prozent erhöhen. Das bedeutet, der Staat zahlt die gesamte Sparleistung. Selbst muss der Ehepartner also weder arbeiten noch eigene Einzahlungen leisten.
Einzige Voraussetzung: Man muss mit einem Arbeitnehmer verheiratet sein, der förderberechtigt ist. Über die Ehepartnerförderung sollen insbesondere Hausfrauen und Mütter, die zumindest teilweise nicht erwerbstätig sind, eine eigenständige private Altersvorsorge aufbauen.