Vorsicht mit Silvester-Raketen

Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Die guten Vorsätze für das neue Jahr gehören dabei ebenso zum Fest wie das traditionelle Feuerwerk um Mitternacht.
Leider gibt es jedes Jahr unzählige Unfälle in Zusammenhang mit den Feuerwerkskörpern.

Dabei kommt es nicht nur zur Sachschäden in Millionenhöhe, sondern auch zu zahlreichen, teils schweren Verletzungen. Vor allem Verbrennungen oder Schädigungen der Augen werden durch leichtsinnigen Umgang mit den Raketen oft hervorgerufen.

Wer sich dabei bleibende Schäden zuzieht, hat hoffentlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Nur diese leistet unabhängig davon, wann der Unfall geschehen ist und er im Ausland passiert ist. Manche Versicherer zahlen bereit ab einem Prozent Invalidität.

Der Invaliditätsgrad, nach dem die Höhe der Leistung bemessen wird, errechnet sich aus der so genannten Gliedertaxe. In dieser Gliedertaxe sind Prozentsätze für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen festgeschrieben.
Zusätzlich kann eine Unfall-Rente abgeschlossen werden. Dabei erhält der Geschädigte ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent die monatliche Zuwendung – bei 75 Prozent sogar in doppelter Höhe.

Treffen Sie die nötigen Sicherheitsvorkehrungen, damit es gar nicht erst zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern kommt. Zünden sie Raketen nie in der bloßen Hand, sondern halten sie stets einen angemessenen Sicherheitsabstand. Achten Sie außerdem darauf, dass sich Querschläge nicht in Kapuzen oder Taschen verirren und dort Schaden anrichten. Mit ein wenig Vorsicht können Sie das Farbenspiel am Himmel ungetrübt genießen.

Die Konditionen von Unfallversicherungen können Sie hier

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