Teure Ent-Scheidung

Wer zahlt?

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Beim Einreichen des Scheidungsantrags wird ein Vorschuss für Anwalts- und Gerichtskosten fällig. Für Marion Schiller waren das 400 Euro. „Die Anwaltskosten trägt der Antragsteller“, erklärt Familienrechtsexpertin Schlär-Kühn, „die Gerichtskosten teilen sich die Parteien.“

Alles in allem beliefen sich die Scheidungskosten für Marion Schiller auf 2.026 Euro, davon 219 Euro Gerichts- und 1.807 Euro Anwaltsgebühren. „Eine einvernehmliche Scheidung mit
nur einer anwaltlichen Vertretung ist die kostengünstigste Variante“, sagt Elke Schlär-Kühn.

Sie rät, vorher alle Folgeregelungen der Scheidung zu klären. Sind die Fronten verhärtet, ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich. Dann braucht jede Partei einen eigenen Anwalt.

TIPPS:
Einen Scheidungskostenrechner finden Sie unter www.clevere-scheidung.de.
Die ARAG bietet eine Rechtsschutzversicherung für Scheidungen an. Dahinter verbirgt sich eine normale Rechtsschutzversicherung, die um den Bereich „Rechtsschutz in Ehesachen vor deutschen Familiengerichten“ erweitert wurde. Normalerweise sind familiäre Streitigkeiten
nämlich vom Rechtsschutz ausgenommen.

Geringverdiener und Arbeitslose können im Falle einer Scheidung
Prozesskostenhilfe
beantragen. „Gerade durch Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Existenzsorgen werden viele Scheidungsfälle verursacht“, weiß die Berliner Scheidungsanwältin.

Der Antrag muss beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. „Sollten
sich die finanziellen Verhältnisse nach der Scheidung wieder verbessern, kann die Prozesskostenhilfe zurückgefordert werden“, warnt sie, „mittlerweile wird dort mehr geprüft als früher.“ Prozesskostenhilfe wird je nach Einkommen mit oder ohne Ratenzahlung gewährt.

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