Teure Ent-Scheidung

Spartricks

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Ein Ehevertrag ist zwar unromantisch, schützt aber vor Konflikten und finanziellen Nachteilen im Falle einer Scheidung. Geregelt werden können Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Eigentumsverteilung, Unterhalt und der Verzicht auf einen Versorgungsausgleich. Eine solche Vereinbarung ist jederzeit möglich, auch noch nach der Trennung.

„Manchmal ist es günstiger, statt einer Scheidung nur einen Ehevertrag zu schließen, der Vermögensaufteilung und Unterhalt klärt“, empfiehlt Anwältin Schlär-Kühn und ergänzt: „Wirtschaftlich hängt viel an einer Scheidung, denn nicht nur Vermögen, Unterhalt und Rente, auch eventuelle Schulden werden aufgeteilt.“ Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.

Eine weitere Möglichkeit, den schmerzhaften Trennungsprozess günstiger zu gestalten ist das Engagement eines Mediators. Mediatoren sind speziell ausgebildete Anwälte, Diplompädagogen oder Psychologen, die Hilfe bei der partnerschaftlichen Lösung von Trennungskonflikten anbieten. Die Mediation lohnt sich auch finanziell bei größeren Streitpunkten und hohem Gegenstandswert.

Voraussetzung ist aber die Bereitschaft zu verhandeln. Eine Mediation kostet im Schnitt etwa 150 Euro pro Stunde, in der Regel sind acht bis zehn Sitzungen nötig. Den Scheidungstermin muss aber ein anderer Anwalt wahrnehmen, weil für den Mediator sonst ein Interessenkonflikt entstünde.

Wenn in allen Punkten Einigkeit besteht, spart eine Online-Scheidung Zeit und Wege. Mittlerweile bieten viele Anwälte diese Möglichkeit auf ihren Homepages an. Scheidungswillige müssen nur das Scheidungsformular ausfüllen und zusammen mit
den nötigen Urkundenkopien zum Anwalt schicken.

Der Anwalt reicht daraufhin die Scheidung ein. Man trifft sich nur beim Gerichtstermin. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren werden dadurch nicht geringer, man spart aber die Fahrtkosten zur Anwaltskanzlei.

Alle Kosten, die unmittelbar mit der Scheidung zusammenhängen, sind als außergewöhnliche
Belastung absetzbar. Die Kosten wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Diese liegt je nach Kinderzahl, Lebensverhältnissen und Einkünften zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Alle Spartipps auf einen Blick.

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