Am 22. Mai 2007 sind das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts und die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) in Kraft getreten. Dadurch ist die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK“ erstmals gesetzlich verankert worden.
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