Navigationssystem für die Sachkundeprüfung Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK

Am 22. Mai 2007 sind das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts und die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) in Kraft getreten. Dadurch ist die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK“ erstmals gesetzlich verankert worden. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Sachkundeprüfung in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) hat der Gesetzgeber das am Markt etablierte Ausbildungsprogramm des Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. zugrunde gelegt. Allerdings wurden in Anlage 1 der Verordnung die Anforderungen der Prüfung nur in sehr komprimierter Form übernommen. Der jetzt erschienene Rahmenplan soll laut DIHK und BWV sowohl Prüflingen als auch Prüfern und Ausbildern als „Navigationssystem“ dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen. Drei Kategorien der Prüfungsrelevanz wurden zur besseren Orientierung aller Beteiligten eingeführt. So steht G – für Grundlagen, die zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte zielführend sind P – für im praktischen Prüfungsteil relevante Inhalte S – für im schriftlichen Prüfungsteil relevante Inhalte Durch die Zuordnung der Lerninhalte zu unterschiedlichen Taxonomiestufen, die im Rahmenplan genau erläutert werden, wird außerdem erkennbar, ob erlerntes Wissen lediglich reproduziert oder zur Findung von Lösungen herangezogen werden muss. Der Rahmenplan steht im Internet ab sofort als Download zur Verfügung. Ab 01.08.2009 kann der Rahmenplan in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von 12,00 Euro beim DIHK Publikationen Service, Werner-von-Siemens-Str.13, 53340 Meckenheim; Internet-Bestellshop: http://verlag.dihk.de bestellt werden.
(Pressemitteilung Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.)

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