Hat ein Fahrzeug Mängel und tritt der Käufer deshalb vom Kaufvertrag zurück, so muss er dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung leisten. Dies entschied der BGH mit seinem Urteil vom 16.09.2009. Nach Mitteilung der D.A.S. gilt diese Entscheidung auch bei dem Kauf anderer Verbrauchsgüter, wie beispielsweise Elektrogeräten.
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