Wenn ein Autofahrer rechts abbiegt und dabei mit einem ihm auf der falschen Straßenseite entgegenkommenden Radfahrer kollidiert, den er zuvor sehen konnte, haftet der Fahrradfahrer zu einem Drittel. So entschied nach Mitteilung der D.A.S. das Amtsgericht München. Zwei Drittel der Haftung verbleiben beim Autofahrer. AG München, Az. 343 C 5058/09
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Schlagwort: Straßenverkehrsrecht
Straßenverkehrsrecht: Navi-Bedienung während Autofahrt ist grob fahrlässig
Wer während der Fahrt sein Navigationsgerät bedient und dabei einen Auffahrunfall verursacht, haftet voll für den entstehenden Schaden. Das Verhalten – und dazu gehört bereits der Blick auf das Display – ist als grob fahrlässig anzusehen. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. das Landgericht Potsdam.
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