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Sondertilgung

Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung, die über die im Kreditvertrag vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Bei Bauspardarlehen ist die Sondertilgung i.d.R. jederzeit möglich.

Bei Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibung gibt es nur dann die Option einer Sondertilgung, wenn diese bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Bei variabel verzinsten Darlehen kann man meist unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten.

Sondertilgung können in der Regel auf den Nominalbetrag oder auf den Effektivbetrag (= Restschuld) geleistet werden. Bei Zahlung auf den Nominalbetrag verringert sich die Rate, bei Zahlung auf den Effektivbetrag verringert sich die Laufzeit des Darlehens