Schlagwort: Schönheitsreparatur

BGH-Urteil: Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen unwirksam

„Eine so genannte Farbwahlklausel, wie zum Beispiel: „Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen“, ist unwirksam. Nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 224/07) benachteiligt eine derartige Vertragsregelung den Mieter unangemessen.
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