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Psychotherapie

Die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch Krankenversicherungen ist abhängig von Art der Krankheit und Therapieform.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten einer Psychotherapie nur bei einer seelischen Krankheit. Seelische Krankheiten sind zum Beispiel Essstörungen, Depressionen, Neurosen oder Psychosen. Derzeit werden drei Verfahren von den gesetzlichen Krankenkasse anerkannt:

  • die Verhaltenstherapie
  • die analytische Psychotherapie
  • die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Welche Behandlungen eine private Krankenkasse übernimmt ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und sollte vorab geklärt werden.