Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Fluggäste laut EU Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist.
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Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Fluggäste laut EU Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist.
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