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ADAC: Wie Sie Reisemängel richtig reklamieren

Wenn der Urlaub nicht hält, was der Katalog oder das Online-Portal versprechen, können Urlauber Geld zurückverlangen. Der ADAC sagt, worauf zu achten ist, wenn die Beschwerde Erfolg haben soll: Wer mit einer Leistung des Reiseveranstalters nicht zufrieden ist, muss zuerst muss an Ort und Stelle Abhilfe verlangen. Bereits dies sollte man sich von der zuständigen Reiseleitung oder direkt vom Vertragspartner bestätigen lassen.
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