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Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, Kredite aufnehmen zu können. Eine natürliche Person ist nur dann kreditfähig, wenn sie unbeschränkt geschäftsfähig ist, also nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Kreditfähigkeit ist etwas anderes als Kreditwürdigkeit. Um diese zu prüfen, werden nicht rechtliche, sondern persönliche und sachliche Aspekte des Kreditnehmers beleuchtet.