Schlagwort: Haltungsschäden

TÜV Rheinland rät: Schulranzen nicht überladen

Bücher, Hefte, Pausenbrot, dazu noch die volle Trinkflasche – schon die kleinen i-Dötzchen machen sich morgens mit einem prall gefüllten Ranzen in Richtung Schule auf. „Doch Vorsicht!“, warnt Dieter Knape von TÜV Rheinland. Der Experte prüft Schulranzen und vergibt das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. „Auch bei kräftigen Kindern gehört in den Schulranzen nur das hinein, was tatsächlich im Unterricht gebraucht wird.“ Denn ist der Tornister zu schwer, drohen Haltungsschäden, die später kaum noch zu korrigieren sind. Als Faustregel gilt: Das Höchstgewicht des Schulranzens samt Inhalt darf maximal zehn bis zwölf Prozent des Körpergewichts betragen. Bei einem 30 Kilogramm schweren Erstklässler also höchstens drei bis 3,6 Kilo. Das ist nicht viel, zumal gute Tornister bereits ein bis eineinhalb Kilo Eigengewicht mitbringen. „Deswegen sollten Eltern von Erstklässlern die Tasche immer gemeinsam mit ihren Sprösslingen packen“, rät Dieter Knape. „Bei älteren und selbstständigen Kindern genügt eine ‚Taschenkontrolle‘ im Zweiwochen-Rhythmus.“
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