Gute Nachricht für alle Schuldner: Ab dem 1. Juli 2010 kann man bei seiner Bank das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, umwandeln lassen. Welche Auswirkungen die Reform des Kontopfändungsschutzes für Verbraucher bringt, erfahren Sie in unserem aktuellen Finanztipp.