In einem konkreten Fall hatte die Landeshauptstadt Wiesbaden einem Hartz-IV-Empfänger für einen so genannten Ein-Euro-Job vorab einen Vorschuss gezahlt. Aufgrund von Fehlzeiten des 46-jährigen Mannes kam es zu einer Ãberzahlung von 71,47 Euro.
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Schlagwort: Pfändung
P-Konto: Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Zum 1. Juli dieses Jahres tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Danach müssen Banken auf Verlangen des Kunden ein bereits bestehendes Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen. Für Schuldner und Menschen in finanzieller Notlage, die von Pfändungen betroffen oder bedroht sind, soll das Gesetz mehr Schutz bieten. Was das für die Bankkunden bedeutet, erläutern ARAG Experten.
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Ab Juli 2010: P-Konto bringt mehr Schutz für Schuldner
Pfändung
Eine Pfändung ist eine Art Zwangsvollstreckung, bei der Gegenstände des beweglichen Vermögens gepfändet werden, um die Forderungen eines oder mehrerer Gläubiger zu befriedigen.