Schlagwort: Pfändung

P-Konto: Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Zum 1. Juli dieses Jahres tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Danach müssen Banken auf Verlangen des Kunden ein bereits bestehendes Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen. Für Schuldner und Menschen in finanzieller Notlage, die von Pfändungen betroffen oder bedroht sind, soll das Gesetz mehr Schutz bieten. Was das für die Bankkunden bedeutet, erläutern ARAG Experten.
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Ab Juli 2010: P-Konto bringt mehr Schutz für Schuldner

Pfändungsschutzkonto: P-Konto bringt mehr Schutz für Schuldner Gute Nachricht für alle Schuldner: Ab dem 1. Juli 2010 kann man bei seiner Bank das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, umwandeln lassen. Welche Auswirkungen die Reform des Kontopfändungsschutzes für Verbraucher bringt, erfahren Sie in unserem aktuellen Finanztipp.


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