Arbeitnehmer sind bei einer betrieblichen Faschingsfeier gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zur "fünften Jahreszeit" hin.
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Arbeitnehmer sind bei einer betrieblichen Faschingsfeier gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zur "fünften Jahreszeit" hin.
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