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Bausparer

Im Gesetz über Bausparkassen ist der Begriff definiert: Bausparer ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den er nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (Bausparvertrag). Mit Unterzeichnung bzw. Annahme des Bausparvertrages durch die Bausparkasse erlangt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, sobald er die Zuteilungsvoraussetzung erfüllt hat. Den Zeitpunkt der Erfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen kann der Bausparer durch sein eigenes Sparaufkommen beeinflussen. Neben der Bausparsumme stellt der Bauspartarif ein wesentliches vom Bausparer beeinflussbares Vertragsmerkmal dar.