Wird auf einer Internetseite Software zum Download angeboten, muss die Notwendigkeit zum Abschluss eines Abonnements deutlich erkennbar sein. Andernfalls kommt kein wirksamer Vertrag mit dem Nutzer zustande. Der Nutzer kann in solchen Fällen vom Seitenbetreiber Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen.
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