Es gibt zwar keine rechtliche Regelung, dass der Mieter dem Vermieter eine Kaution zahlen muss. Ist dies jedoch im Mietvertrag festgehalten, kann der Vermieter zu seiner Sicherheit eine Kaution verlangen.
Diese darf jedoch nicht höher sein als drei Netto-Kaltmieten, die der neue Mieter in drei Teilbeträgen zahlen kann. Der Vermieter wiederum ist verpflichtet, die Kaution verzinst anzulegen, der Zins steht dem Mieter zu.