Heilsam verreisen

Der Weg zur Auslands-Kur

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Aussicht auf eine ambulante Kur besteht dann, wenn die Gesundheit nur durch einen Ortswechsel wiederhergestellt werden kann. Bedingung ist, dass alle Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sind.

Der Weg führt dann über den Haus- oder Facharzt. Wenn Ihnen dieser die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgekur bescheinigt, können Sie einen Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Wenn die Kur genehmigt wurde, können Sie den Ort im Prinzip EU-weit frei wählen. Damit die Kasse zahlt, muss der Kurort allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen: Die Qualität der Behandlungen muss genauso gut sein wie in Deutschland, der Kurort muss als solcher auch im nationalen Gesundheitssystem zugelassen und medizinisch sinnvoll gewählt sein.

Das medizinische Personal sollte Deutsch sprechen und die Kurberichte sollten in deutscher Sprache verfasst sein, sonst geht die Übersetzung eventuell auf Kosten des Patienten. Sprachprobleme dürfte es in den östlichen Nachbarländern kaum geben, denn die Kurhotels beschäftigen in der Regel deutschsprachiges Personal.

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