Das große Riester-Special (Teil III)

2007 sinkt der Garantiezins

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Der Garantiezins bei Riester-Rentenversicherungen wird ab dem 01.01.2007 von derzeit 2,75 Prozent auf 2,25 Prozent gesenkt. Wer noch in diesem Jahr ein Riester-Rentenversicherungen abschließt, kann auch weiterhin von den höheren Zinsen profitieren. Bestehende Verträge sind von der Garantiezinssenkung nicht betroffen.

Das Geld, das Sparer in staatlich geförderte private Rentenversicherungen einzahlen, wird aktuell mit einem garantierten Zinssatz von 2,75 Prozent pro Jahr verzinst. Die tatsächliche Verzinsung kann jedoch auch deutlich höher ausfallen, da vor allem bei längeren Laufzeiten noch Überschussbeteiligungen der Versicherungen hinzukommen. Niedriger jedoch dürfen die Zinsen nicht sein, weil der Mindestsatz als Garantiezins verbindlich festgeschrieben ist.

Vor allem bei langen Laufzeiten wirkt sich die Herabsetzung der Verzinsung um fast 20 Prozent stark auf das Guthaben aus, das am Ende verrentet wird. Wer also ohnehin plant, mit einer Riester-Rente in Form einer Rentenversicherung vorzusorgen, sollte mit dem Abschluss eines Vertrages nicht mehr allzu lange warten.

Riester-Verträge mit anderen Sparformen (z.B. Riester-Fondssparverträge) sind von der Senkung des Garantiezinses nicht betroffen, da sie ohnehin keine Garantieverzinsung bieten.

Hierzu ein abschließendes Beispiel: Eine 26-jährige Frau zahlt monatlich 68,22 Euro in den Riester Vertrag ein, um die Zulagen vom Staat zu erhalten. Das eingezahlte Guthaben ohne Zulagen bringt zu Beginn der Rentenphase ein mit 2,75 Prozent verzinstes Garantiekapital von 56.815 Euro. Bei einem Garantiezins von nur noch 2,25 Prozent verringert sich das garantierte Kapital bereits um knapp 6.000 Euro und fällt daher auf 50.878 Euro.

Weitere wichtige Informationen zur Riester-Förderung finden Sie in Teil eins und Teil zwei unseres großen Riester-Specials.

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