Autor: Marco Overberg

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie selbst als Versicherungsnehmer; zudem sind Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Auch nichteheliche Lebenspartner sind in der Regel mitversichert; Voraussetzung ist allerdings, dass sie zusammenwohnen. Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zu einer bestimmten Altersgrenze (meist 25 bis 30 Jahre) mitversichert, maximal jedoch bis zur Beendigung der Ausbildung.

In welchen Fällen werden Kosten nicht von der Versicherung übernommen?

Generell ausgeschlossen sind alle juristischen Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung sowie Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen bzw. zwischen mitversicherten Personen untereinander. Außerdem werden vorsätzlich begangene Straftaten (z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Beleidigung), Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte und das gesamte Gesellschafts- und Baurecht von keiner Versicherung gedeckt. Auch Geldstrafen und Geldbußen sowie Erb-, Scheidungs- und Baustreitigkeiten werden nicht von der Versicherung getragen. Im Fall einer Ehescheidung bezahlt die Versicherung in der Regel nur ein erstes Beratungsgespräch.

Wozu brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Auch ohne eigenes Verschulden können Sie oder Ihre Familie schnell in einen teuren Rechtsstreit verwickelt werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung und einem erfahrenen Anwalt können Sie sich viel Ärger ersparen. Je nach Versicherungsumfang vertritt die Rechtsschutzversicherung Ihre Interessen als Privatperson, Arbeitnehmer, Verkehrsteilnehmer und Mieter bzw. Eigentümer. Gerichtskosten können schnell Schwindel erregende Höhen erreichen. Wenn Ihre Rechtsschutzpolice das finanzielle Risiko übernimmt, kommt sie für die Anwalts- und Gerichtskosten auf – auch im Falle eines verlorenen Prozesses.

Was sind Obliegenheiten?

Obliegenheiten sind Verpflichtungen des Versicherten, die aus dem Versicherungsvertrag hervorgehen. Werden Obliegenheiten bzw. Pflichten des Vertrags verletzt, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Der Begriff Obliegenheiten taucht in der Regel nur im Zusammenhang mit dem verkehrsbezogenen Rechtsschutz auf. Der Versicherungsschutz ist z. B. ausgeschlossen, wenn der Versicherte keine Fahrerlaubnis besitzt oder das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Die Obliegenheiten wurden somit verletzt.

Alternativen? Bekomme ich auch ohne Rechtsschutz Rechtsbeistand?

Ja, für Geringverdiener besteht z. B. die Möglichkeit einer staatlichen Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Je nach Einkommen muss aber zumindest ein Teil der finanziellen Unterstützung in Raten zurückgezahlt werden. Bei einer Niederlage in einem Zivilprozess müssen Sie sogar die Auslagen des Gegners übernehmen. Das offizielle Formular und weitere Informationen zur Beantragung der Prozesskostenhilfe finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz .
Eine zweite Möglichkeit bieten Prozesskostenfinanzierer wie beispielsweise FORIS oder DAS . Allerdings erhält der Finanzierer zwischen 20 und 30 Prozent der erstrittenen Summe, wenn Sie gewinnen. Verlieren Sie, zahlt der Prozessfinanzierer auch die Kosten des Gegners. Voraussetzungen für die Prozesskostenfinanzierung sind: sehr gute Erfolgsaussichten, ein Streitwert in mindestens fünfstelliger Höhe und die Zahlungskräftigkeit des Prozessgegners. Verglichen mit diesen beiden Alternativen ist eine Rechtsschutzversicherung immer die bessere Wahl. Weitere nützliche Tipps zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden Sie hier .