Nicht nur bei geringen oder gar keinen Erfolgsaussichten kann der Versicherer seine Eintrittspflicht verweigern, sondern auch bei einer Unverhältnismäßigkeit eines Falls. Unverhältnismäßigkeit liegt beispielsweise vor, wenn für einen Streit um 100 Euro Anwaltskosten in Höhe von 1.000 Euro anfallen würden.
Autor: Marco Overberg
Was passiert bei einem Schiedsgutachten?
Bei mangelnden Erfolgsaussichten ist ein Schiedsgutachten weitaus ungünstiger für den Versicherungsnehmer als ein Stichentscheid. Dann überprüft nämlich ein „unabhängiger Gutachter“, ob Erfolgschancen bestehen oder nicht. Sieht er keine oder wenig Chancen, zahlt die Versicherung nicht. Zudem müssen Sie sowohl für die Anwaltskosten als auch für die Gutachterkosten selbst aufkommen. Bei neueren Policen wird meist per Stichentscheid über die Erfolgsaussichten abgestimmt.
Was passiert bei einem Stichentscheid?
Ist die Aussicht auf Erfolg unzureichend, kann der Versicherungsschutz versagt werden, um die Versicherung nicht mit unnötigen Kosten zu belasten. Bei einem Stichentscheid hat Ihr Anwalt das letzte Wort und entscheidet über das weitere Vorgehen.
Wie wichtig sind die Erfolgsaussichten für einen Fall?
Die Erfolgsaussichten sind sehr wichtig, denn nur wenn sie gegeben sind, übernimmt die Versicherung die Kosten. Auch wenn Sie und Ihr Anwalt große Erfolgschancen für den Gewinn eines Prozesses sehen, bedeutet dies noch nicht, dass Ihre Versicherung zahlt. Bestehen Meinungsverschiedenheiten, gibt es im Allgemeinen zwei Möglichkeiten: Stichentscheid oder Schiedsgutachten.
Wie verhält man sich im Streitfall?
Um schnell zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall Versicherungsschutz besteht, können Sie sich bei den meisten Versicherungen telefonisch beraten lassen. Viele Versicherungen bieten kostenlose Service-Hotlines an. Teilweise werden Sie sogar direkt mit einem Anwalt verbunden. Schildern Sie den genauen Vorfall und halten alle notwendigen Unterlagen bereit. Einen Rechtstreit sollten Sie erst beginnen, nachdem Sie die Deckungszusage ihres Versicherers erhalten haben.
Wer bekommt vergünstigte Tarife?
Beamte und Rentner kommen meist in den Genuss von vergünstigten Beiträgen. Außerdem werden fast immer preiswerte Single-Tarife angeboten. Selbstständige hingegen müssen zumindest bei einer Privat-Rechtsschutzversicherung mit deutlich höheren Beiträgen rechnen.
Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Da der Beitrag stark vom Leistungsumfang abhängt, ist es schwierig, einen konkreten Betrag zu nennen. Bei einem durchschnittlichen Leistungsumfang (Privat, Beruf, Verkehr) liegt der Jahresbeitrag etwa zwischen 150 und 300 Euro. Verglichen mit anderen Versicherungen ist ein Rechtsschutz relativ teuer. Das hängt damit zusammen, dass Versicherungsunternehmen oft hohe Kosten begleichen müssen. Zudem wird diese Police recht häufig genutzt. Da sich Tarife und Konditionen einzelner Versicherer oft enorm voneinander unterscheiden, sollte man verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Über einen Vergleichsrechner im Internet kann man eine günstige und geeignete Rechtsschutzversicherung.
Welche Kosten übernehmen Versicherungen bei Steuerstreitigkeiten?
Bei Steuerstreitigkeiten übernehmen die meisten Versicherer nur die Gerichtskosten. Für Auslagen, die außerhalb eines Prozesses entstehen – wie z. B. der Widerspruch durch einen Anwalt – muss der Versicherte selbst aufkommen.
Was sind Risiko-Ausschlüsse?
Nicht bei jedem Streitfall springt die Rechtsschutz-Versicherung ein. Häufig vorkommende Ausschlüsse sind unter anderem: Baurisikoausschluss (z. B. Streit mit Nachbarn, Handwerkern oder der Stadt), Klagen vor dem Verfassungsgericht oder internationalen Gerichtshöfen sowie Streitigkeiten aus dem Familien- und Erbrecht, aus Halte- und Parkverstößen oder aus dem Schulrecht.
Hat sich der Leistungsumfang in den letzten Jahren gesteigert?
Ja. Deshalb ist es auch ratsam, die bestehenden Konditionen zu überprüfen und mit aktuelleren zu vergleichen. Entscheidend ist unter anderem die Höhe der Deckungssumme oder aber auch, ob der Versicherungsschutz weltweit oder vielleicht nur in Deutschland greift. Außerdem ist es heute üblich, den unehelichen Lebenspartner mitversichern zu können. Weitere Informationen finden Sie bei forium.de .